Entstehung der Vergaberichtlinien
Die Kriterienkommission ist für die Entwicklung, Harmonisierung und Weiterentwicklung der Kriterien und Verfahren für die Zeichenvergabe zuständig und verantwortlich.
Die Kriterienkommission entscheidet in eigener Verantwortung über die Vergaberichtlinien für das natureplus-Qualitätszeichen. Die interessierte Öffentlichkeit wird an dieser Entscheidung in geeigneter Form, insbesondere aber durch öffentliche Anhörungen, beteiligt.
Der Vorstand des natureplus e.V. wird über die Entscheidungen der Kriterienkommission innerhalb von zwei Wochen durch die Geschäftsführung unterrichtet und hat ein vierwöchiges Vetorecht, mit dem eine Entscheidung zur erneuten Beratung an die Kommission zurückverwiesen werden kann. Der Vorstand hat auch das Recht, der Kommission Arbeitsaufträge für Stellungnahmen zu geben. Ebenso hat die natureplus-Geschäftsleitung das Recht, zur Erfüllung der Nachfrage neue Vergaberichtlinien zu beauftragen.
Download:
» Pflichtenheft Kriterienkommission (PDF)
Interessensgruppen bekommen ausreichend Zeit und Gelegenheit, um Beiträge zur Kriterien-Entwicklung von natureplus zu leisten und zu sehen, wie diese Beiträge berücksichtigt wurden. Die öffentliche Beratungsphase zur Kriterien-Entwicklung oder -Überarbeitung sollte deshalb mindestens einen Zeitraum von zweimal 30 Tagen vorsehen, in denen Interessensgruppen ihre Kommentare und Einwendungen einreichen können. natureplus stellt sicher, dass die Beteiligung an dem Beratungsprozess allen Interessengruppen offensteht, und versucht, einen Ausgleich der Interessen sowohl in inhaltlicher Weise als auch mit Blick auf die Regionen, in denen der Standard zur Anwendung kommen soll, zu erreichen.
Aktuell befasst sich die Kriterienkommission mit folgenden Themen (PDF)
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